| Welche Leistungen sind in der Rechtsschutz
versichert?
Der Versicherungsschutz z.B umfasst:
Schadensersatz-Rechtsschutz:
Dieser fordert Ihre Ansprüche auf Schadenersatz ein, wehrt aber keine
Schadensersatzansprüche ab. Das übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung.
Der Schaden kann materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten
u.ä.) oder ideeller Natur (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.)
sein.
Arbeits-Rechtsschutz:
Bei außergerichtlichen und gerichtlichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
verhilft Ihnen der Arbeits-Rechtsschutz zu Ihrem Recht. Dies gilt auch
für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse.
Rechtsschutz im Disziplinars- und Standes-Rechtsschutz:
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Rechtsschutzform für die
Verteidigung wegen eines Verstoßes gegen das Disziplinar- oder Standesrecht.
Straf-Rechtsschutz:
Diese Form des Rechtsschutzes vertritt Sie, wenn Sie gegen eine strafrechtliche
Vorschrift verstoßen haben. Für Steuerstraftaten besteht aber
kein Rechtsschutz, weil diese unter den allgemein geltenden sog. Vorsatz-Ausschluss
fallen. Dies gilt für Steuer-Ordnungswidrigkeiten allerdings nur
begrenzt.
Der allgemeine Straf-Rechtsschutz umfasst Strafvollstreckungsmaßnahmen
jeder Art. Das sind:
Gnaden-, Strafaussetzungs-, Strafaufschub- und Zahlungserleichterungsverfahren,
soweit der Versicherte nicht lediglich mit einer Geldstrafe oder -buße
unter 250,- bestraft wurde.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz vertritt Sie beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit.
Wenn bestands- oder rechtskräftig festgestellt wird, dass sie als
Versicherter die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich begangen haben,
sind Sie verpflichtet, der Versicherung die Kosten zu erstatten. Dies
betrifft alle Kosten die diese für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht:
Versichert sind die Kosten einer Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen
Anwalt z.B. bezüglich Erbschaft, Sorgerecht, Unterhalt oder Vormundschaft.
Die Kosten werden nur dann erstattet, wenn die Beratung nicht zu einer
anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit führt.
Beispiel: Die Überprüfung eines Testaments führt zur Testamentsanfechtung.
weitere Informationen zur Rechtsschutz finden Sie gleich hier:
Leistungen im Rechtsschutz
Kann Ich eine Rechtsschutz rückwirkend abschließen
?
Was bedeutet die Wartezeit bei der
Rechtsschutz ?
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