| Was bedeutet die Wartezeit bei der Rechtsschutz
Nach den Versicherungsbedingungen gilt grundsätzlich eine dreimonatige
Wartezeit.
Versicherungsfälle, die in diesen drei Monaten oder vor Vertragsabschluß eingetreten
sind, sind nicht mitversichert.
Dies gilt in der Regel nicht, wenn der Versicherungsnehmer eine gleichartige
Rechtsschutz bei einer anderen Versicherung abgeschlossen hatte
und ohne zeitliche Unterbrechung die Versicherung wechselt.
Weiterhin gilt die Wartezeit in der Regel nicht beim Schadenersatz-Rechtsschutz,
Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, sowie Beratungs-
Rechtsschutz in Familien- und Erbangelegenheiten
weitere Informationen zur Rechtsschutz finden Sie gleich hier:
Leistungen im Rechtsschutz
Kann Ich eine Rechtsschutz rückwirkend
abschließen
?
Was bedeutet die Wartezeit bei der
Rechtsschutz ?
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